Bildungsurlaub (AWbG)

Grundsätzlich haben Arbeitnehmende in NRW Anspruch auf 5 Tage berufliche Weiterbildung pro Jahr (bei einer 5-Tage-Arbeitswoche). Grundlage hierfür ist das Bildungsurlaubs-Gesetz für NRW - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG), das auch die Bedingungen oder Ausnahmen für kleinere Betriebe regelt.

Einen guten Überblick erhalten Sie unter Bildungsurlaub.de.

Als anerkannter Weiterbildungsträger bieten wir regelmäßig eine Reihe berufsrelevanter Themen aus den Bereichen Sprachen, Beruf/EDV und Gesundheit an. Haben Sie Interesse an weiteren Themen, so melden Sie sich bitte unter 02941 2895-0 oder per Mail an vhs@lippstadt.de.

Selbstverständlich stehen unsere Bildungsurlaube allen Interessierten auch ohne gesonderten Antrag offen, sie können dann als Intensivkurse gebucht werden.

Volkshochschule LIPPSTADT
Lippstadt-Anröchte-Erwitte-Rüthen-Warstein

Barthstraße 2 | 59557 Lippstadt
   02941 2895-0
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