Rechtsanwalt Dr. Götz Knoop führte in die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Anwendung des neuen Datenschutzrechts für kleine Unternehmen, Vereine und Privatpersonen ein. Es wurde erläutert, welche Voraussetzungen für die Verarbeitung, Speicherung und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten gegeben sein müssen, ob und ggf. wann die Daten gelöscht werden müssen. Es wurde die Frage geklärt, wann eine Einwilligung benötigt wird und wie diese aussehen und verfasst sein muss. Die Voraussetzungen für die Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten wurden ebenfalls besprochen. Die einzelnen Aspekte und der Umfang der Datenverarbeitung, wurden ebenso anhand von Fallbeispielen erörtert wie der Löschungsanspruch. Außerdem wurde auf Urheberrechtsaspekte und Aspekte des Persönlichkeitsrechtes bei der Verwendung von Texten und Bildern eingegangen.